RA von HERGET schützt Trennungskinder – Kind hat Recht auf Erziehung durch beide Elternteile
Betreuung durch beide Eltern ist ein verfassungsrechtlich geschütztes höchstpersönliches Recht des Kindes (BGH, Beschluss v. 14.05.2008, XII ZB 225/06). Die nach Trennung fortgesetzte Erfüllung der Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bei gleicher Betreuungsleistung und gemeinsamer Unterhaltsleistung, ist zweifelslos die beste Lösung für das Kind.
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19. April 2020